PFAS-Verbot

PFAS-Verbot

Die Abkürzung PFAS steht für „Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen“. Zu den bekanntesten Vertretern zählen PTFE, PVDF und FKM, die beispielsweise im Bereich Dichtungstechnik, Oberflächenbeschichtungen sowie bei chemisch-technischen Erzeugnissen wie Schmierstoffen weit verbreitet sind. Da sich diese Stoffe in der Natur nicht oder nur sehr schlecht abbauen, werden Sie auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Einige dieser Chemikalien stehen im Verdacht, gesundheitsschädliche Wirkung zu haben. Dadurch ist diese Stoffgruppe in den Fokus der Regulierungen geraten.

ECHA

Im Februar 2023 wurde von der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Beschränkungsvorschlag für alle PFAS-Stoffe veröffentlicht. Eingereicht hatten diesen Vorschlag die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten Niederlande, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen. Der Vorschlag sieht ein Verbot zur Herstellung, der Verwendung, der Einfuhr und dem Verkauf aller PFAS-Stoffe sowie PFAS-haltiger Waren vor. Damit geht der Beschränkungsvorschlag über die Beschränkungen des Chrom(VI)-Verbots im Jahre 2016 hinaus; Das damalige Verbot betraf die Herstellung und die Verwendung des Stoffs, nicht aber die Verwendung und den Verkauf Chrom(VI)-haltiger Waren.

  • Verbindungselemente/Dichtungselemente, die folgende Stoffe enthalten: FKM, VITON, PTFE, TEFLON, FPM, FFKM, PVDF, FEP, ETFE
  • Oberflächenbeschichtungen, insbesondere Zinklamellenbeschichtungen
  • Bestimmte chemisch-technische Erzeugnisse wie z.B. Schmierstoffe

Im September 2023 endete die öffentliche Konsultationsphase, in der alle betroffenen Parteien die Möglichkeit hatten, der ECHA weitere Informationen zu wissenschaftlichen, technischen und sozioökonomischen Auswirkungen eines Verbots von PFAS-Stoffen zur Verfügung zu stellen. Die Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) bewerten nun die vorgeschlagene Beschränkung und berücksichtigen dabei die Informationen, die sie im Rahmen der Konsultation erhalten haben. Mit dem Abschluss dieser Phase rechnet man frühestens Ende 2024.

Im Anschluss geht der Vorschlag zur Diskussion an die Europäische Kommission, die dann über die Beschränkungen entscheidet. Eine Entscheidung wird voraussichtlich Anfang 2026 gefällt. Danach folgt eine mind. 18-monatige Übergangsphase, sodass mit einem PFAS-Verbot frühestens Mitte 2027 zu rechnen ist.

Bei dem PFAS-Beschränkungsvorschlag handelt es sich bislang um den umfangreichsten Beschränkungsvorschlag, für dessen Entwicklung und eine Einschätzung der Zeitschiene bislang keine Erfahrungswerte vorliegen. Auch ist noch unklar, welche Auswirkung die Europawahl 2024 auf den Prozess hat.

PFAS Zeitschiene

Als Würth Industrie Service GmbH & Co. KG halten wir uns laufend über geltende Stoffbeschränkungen und die aktuellen Entwicklungen zu dem geplanten PFAS-Verbot informiert und stehen in ständigem Kontakt mit unseren Lieferanten, um frühzeitig auf die Entwicklungen reagieren zu können. Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen informieren wir unsere Kunden über gegebenenfalls in ihren Produkten enthaltene, besorgniserregende Stoffe.

Da zum einen über Rechtslage zur möglichen Beschränkung der PFAS Substanzen noch nicht entscheiden wurde und es zum anderen für viele betroffene Produkte noch keine (kommerziell verbreitete) technische Substitute gibt, raten wir von Produktumstellungen zum jetzigen Zeitpunkt noch ab. Über neue Erkenntnisse halten wir Sie auf dem Laufenden und begleiten unsere Kunden zu entsprechendem Zeitpunkt selbstverständlich bei der Umsetzung der passenden Maßnahmen.

Weitere Informationen:

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Experten auf:

1543pfas@wuerth-industrie.com