Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025
Unser Prüflabor ist seit 2017 nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Darum unterliegt unser Labor regelmäßigen Überprüfungen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), um sicherzustellen, dass sowohl unsere fachliche Expertise als auch unsere technische Ausstattung den höchsten Standards entsprechen.
Was ist die Voraussetzungen für die Akkreditierung?
Voraussetzung für eine Akkreditierung als Prüflabor ist das Erfüllen der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025. Diese Norm stellt nicht nur Anforderungen an die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, vergleichbar mit der ISO 9001, sondern geht darüber hinaus, indem auch konkrete Anforderungen an die Laborarbeit gestellt werden. Diese gehen von grundsätzlichen Prinzipien wie Unparteilichkeit über Anforderungen an das Personal, die Räumlichkeiten und das Prüfequipment bis hin zu Messunsicherheitsberechnungen und qualitätssichernden Maßnahmen. Durch das Erfüllen der DIN EN ISO/IEC 17025 wird sichergestellt, dass Labore auf einem vergleichbaren, hohen Niveau arbeiten und zuverlässige Ergebnisse liefern.
Eine Urkunde ist schön und gut, doch was steckt eigentlich genauer dahinter?
Anders gefragt: Was machen wir konkret, damit Sie uns und unseren Prüfergebnissen vertrauen können?
Nicht ein einzelnes Werkzeug oder eine einzelne Methode sorgen dafür, dass Sie unseren Prüfergebnissen vertrauen können. Vielmehr ist es das Zusammenspiel verschiedener Aspekte, welche dafür sorgen, dass Sie sich auf uns verlassen können:
- Qualitätsmanagement: Prozesse und Abläufe zu definieren ist eine Sache, das Ganze im Tagesgeschäft auch umzusetzen eine andere. In unserem Labor werden die Prozesse mit Leben gefüllt. Sie wurden über die Jahre dahingehend optimiert, ein Maximum an Qualität zu erreichen, aber auch um die kontinuierliche Umsetzbarkeit zu gewährleisten.
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- Kompetentes Personal: Die Kompetenz unseres Personals stellen wir durch verschiedene Maßnahmen sicher. Dazu gehört u.a. die Ausbildung von Werkstoffprüfern, interne sowie externe Schulungen oder auch die Überwachung der Kompetenz unserer Mitarbeitenden.
Es besteht ein hohes Maß an Erfahrung und Routine im Bereich der Prüfung von Verbindungselementen. Mit diesem KnowHow können wir nicht nur einwandfreie Prüfergebnisse gewährleisten, sondern Sie auch optimal beraten.
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- Zuverlässige Ausrüstung: Neben der Kalibrierung unserer Prüfmaschinen in festgelegten Zeitintervallen werden diese turnusmäßig intern und/oder extern gewartet. Auch findet zwischen den Kalibrierungen eine regelmäßige Kontrolle z.B. mit Referenzmaterialien oder Normalen statt.
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Zur Überwachung unserer Fähigkeiten nehmen wir mit überdurchschnittlicher Häufigkeit an Vergleichsprüfungen (wo verfügbar an Eignungsprüfungen) mit anderen Laboren teil. Dieser Vergleich ermöglicht die Einordnung unserer Leistungen und bei Bedarf das Umsetzen von Verbesserungen in den Prüfabläufen.
Zu den weiteren Maßnahmen zählen neben der ausführlichen Validierung neuer Prüfverfahren auch die genaue Analyse der genormten Verfahren für absolut normgerechte Umsetzbarkeit sowie die Kontrolle bzw. Überwachung der Raumbedingungen (wie z.B. der Umgebungstemperatur am Aufstellort der Geräte).
- Ständige Verbesserung: Zur ständigen Verbesserung tragen verschiedenste Methoden bei. Hierzu gehört die regelmäßige Durchführung von internen Audits, ein System zum Einreichen von Verbesserungsvorschlägen, das konsequente Bearbeiten von Beschwerden und Korrekturmaßnahmen sowie die turnusmäßige Bewertung des Managementsystems.
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Kontakt
Wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns unter +49 7931 91-1595 oder per E-Mail an laboranfragen@wuerth-industrie.com
Die Würth Industrie Serivce GmbH & Co. KG erhebt und verarbeitet die in dem Formular angegebenen personenbezogenen Daten, um für Sie die gewünschte Anfrage zu bearbeiten. Bitte beachten Sie bei den Formularen die Markierung der Pflichtfelder. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung, der zwingend erforderlichen Daten, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Durchführung einer vorvertraglichen Maßnahme. Die Verarbeitung der von Ihnen freiwillig mitgeteilten Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung zulässig, die zur Wahrung der unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, mit Ihnen, unseren Kunden, Kontakt zu haben, unsere Beratungsqualität zu verbessern und Sie bei möglichen Rückfragen einfacher kontaktieren zu können. Die erhobenen Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie zur Kontaktaufnahme mit Ihnen erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht.
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